27 BüG ist die Tatsachenvermutung, wonach im Falle von ausländischen Prostituierten das Bestehen einer stabilen und intakten ehelichen Gemeinschaft grundsätzlich zu verneinen oder zumindest schwer anzuzweifeln ist, nicht zu beanstanden. Denn es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung für den ausländischen Ehegatten einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers von einem klassischen oder traditionellen Verständnis der Ehe ausging, das heisst einem solchen, bei welchem die Ehe aus Liebe eingegangen und die Begründung einer Lebensgemeinschaft, wenn nicht gar die Gründung einer Familie bezweckt wird. Gemäss Art.