Dieser wurde am 20. Februar 2001 durch die Kantonspolizei AB bzw. die Polizeistation C erstellt und beruhte offensichtlich auf den Angaben der Beschwerdeführerin selber. Diesen ist zu entnehmen, dass sie seit dem 23. November 1995 ununterbrochen in C wohnt und dass sie in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem Schweizer Ehemann lebt. Ebenfalls festgehalten wurde, dass keiner der Ehegatten Kinder hat. Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass die Beschwerdeführerin als selbstständige Masseuse zirka Fr. 3’500.- monatlich verdient und dass der Ehemann am 3. April 2000 ein eigenes Autoersatzteilgeschäft in D eröffnet hat.