Am 14. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA; ab dem 1. Mai 2003: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, IMES, im Folgenden: Bundesamt) um ihre erleichterte Einbürgerung gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG, SR 141.0). Das Bundesamt holte am 20. Dezember 2000 beim zuständigen kantonalen Bürgerrechtsdienst einen kurzen Erhebungsbericht ein. Mit Schreiben vom 5. Juni 2001 teilte es der Beschwerdeführerin mit, laut ihren eigenen Angaben sei sie als selbstständige Masseuse bei der Firma Z tätig.