Die aus der Moldau stammende X (im Folgenden: Beschwerdeführerin) heiratete am 22. März 1996 den Schweizer Bürger Y, worauf ihr die kantonale Fremdenpolizeibehörde eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erteilte. Die Beschwerdeführerin besitzt seit dem 21. März 2001 eine Niederlassungsbewilligung. Am 14. August 2000 ersuchte die Beschwerdeführerin das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA; ab dem 1. Mai 2003: Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, IMES, im Folgenden: Bundesamt) um ihre erleichterte Einbürgerung gemäss Art. 27 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG, SR 141.0).