Art. 27 Abs. 1 Bst. c BüG. Erleichterte Einbürgerung. Tatsächliche, stabile eheliche Gemeinschaft. Prostitution. 1. Geht der ausländische Ehegatte systematisch der Prostitution nach, wird gemäss konstanter Praxis das Bestehen einer tatsächlichen, stabilen ehelichen Gemeinschaft verneint. Diese Tatsachenvermutung führt zu einer Umkehrung der Beweislast (E. 15 und 16). 2. Die Vorbringen auf Beschwerdeebene sind nicht geeignet, eine tatsächlich gelebte eheliche Gemeinschaft im Sinne von Art. 27 BüG glaubhaft zu machen (E. 17-19).