Wiewohl gerade in der 1. Liga eine gewisse Professionalisierung nicht zu verkennen ist, führte eine Auslegung der Weisungen nach den Vorstellungen des UHC aufgrund des Gesagten einerseits zu einer zu starken Gewichtung der klassischen Meisterschaftssportarten gegenüber den übrigen Disziplinen, andererseits zu einer im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen nicht mehr zu rechtfertigenden Bevorzugung des Sports. Bei der Anknüpfung an den effektiven Aufwand für die Betreuung einer (Unihockey-)Mannschaft wiederum würden sich in der Praxis kaum mehr zu bewältigende Schwierigkeiten ergeben. Dasselbe gilt bezüglich dem in der Rechtsmitteleingabe angesprochenen Umfeld einer Equipe.