Von den erwähnten Richtlinien profitieren demnach nur Vereine, die in der Nationalliga A oder B spielen. An Klubs der unteren Ligen (1.-5. Liga) sowie an Junioren- und Seniorenmannschaften dürfen für Spieler und Trainer, die nicht aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA stammen, demgegenüber keine Ausnahmebewilligungen erteilt werden (BFA-Weisung Ziff. 451.21). Die eindeutigen Formulierungen sprechen für sich und bedürfen an sich keiner Erläuterungen. Anzumerken bliebe, dass die ursprüngliche Version der Weisungen lediglich eine positive Umschreibung enthielt, was für Vereine unter besagte Spezialregelung fielen.