zusammen mit der Vernehmlassung, nochmals zur Kenntnis. Es wurde bereits unter E. 9.3 erwähnt, dass ausländische Berufssportler und Berufstrainer grundsätzlich den gleichen Vorschriften unterstellt sind wie andere ausländische Arbeitskräfte. Der Bundesrat verfolgt seit geraumer Zeit konsequent das Ziel, den Zuwachs der ausländischen Wohnbevölkerung zu reduzieren beziehungsweise zu regulieren.