Zudem unterscheide sich der Aufwand für eine ambitionierte Unihockeymannschaft der 1. Liga nicht wesentlich von einem Team der Nationalliga B. Die in den BFA-Weisungen getroffene Unterscheidung erweise sich - wenn der Einzelfall geprüft werde - als willkürlich. Des Weiteren erscheine die Zustimmungsverfügung insofern als unverhältnismässig, als vom Vorentscheid des KIGA bis zum angefochtenen Entscheid der Vorinstanz sechs Monate verstrichen seien. Sollte X die Schweiz verlassen müssen, so würde die erste Herrenmannschaft mitten in der Meisterschaft ohne Trainer dastehen, was aus sportlicher Sicht eine Katastrophe darstellte und den begonnenen Neuaufbau jäh stoppte.