Die Ankündigung der Nichtzustimmung durch das BFA, so der Vereinspräsident weiter, habe man deshalb erstaunt und überrascht zur Kenntnis genommen. Auf die Verlängerung der Bewilligung habe der UHC vor allem auch deshalb vertraut, da sich gegenüber dem Vorjahr - ausser der Relegation - nichts geändert habe. So entsprächen insbesondere die Lohn- und Arbeitsbedingungen denjenigen der Saison 2000/2001, als X der Aufenthalt hierzulande bewilligt worden sei. Zudem unterscheide sich der Aufwand für eine ambitionierte Unihockeymannschaft der 1. Liga nicht wesentlich von einem Team der Nationalliga B.