Nachdem sich die kantonale Arbeitsmarktbehörde im Frühjahr 2001 mit der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung einverstanden erklärt hatte, wurden die Gesuchsunterlagen dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) zum Zustimmungsentscheid übermittelt. Mit Verfügung vom 2. November 2001 lehnte es das BFA ab, die Zustimmung zur anbegehrten Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu erteilen und wies X an, die Schweiz bis zum 15. Dezember 2001 zu verlassen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, Sportler und Trainer aus Nicht-EU/EFTA-Ländern dürften in Sportarten mit Meisterschaftsbetrieb nur für Mannschaften zugelassen werden, die entweder in der Nationalliga A oder B spielten.