Art. 8 Abs. 3 Bst. a BVO. Verweigerung der Zustimmung zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gegenüber einem tschechischen Spielertrainer. Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung an Sportler und Trainer. 1. Berufssportler und Berufstrainer unterstehen ebenfalls der BVO. Auswirkungen auf das Zustimmungsverfahren (E. 9.3-12.2). 2. Für eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 8 Abs. 3 Bst. a BVO müssen Spieler und Trainer aus nichttraditionellen Rekrutierungsgebieten im Bereich der klassischen Mannschaftssportarten von einem Klub der Nationalliga A oder B beschäftigt werden (E. 12.3). 3. Auslegung der Sportlerweisungen (E. 13.1-13.3).