9 wurden hier aber keine eingereicht. Die Klinik ihrerseits stellt sich in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt, Y sei in der Klinik auf dem Gebiet der Neurorehabilitation intensiv aus- und weitergebildet und durch die praktische Tätigkeit zu einer Fachkraft beziehungsweise Spezialistin geworden. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Zwar wird keineswegs in Abrede gestellt, dass sich eine «Krankenschwester AKP» auch ohne entsprechenden Fähigkeitsausweis, gewissermassen «on the job», spezielle Kenntnisse in der zeitgemässen Neurorehabilitation anzueignen vermag.