Nachdem das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich sich am 26. Juni 2001 mit der Erteilung einer entsprechenden Bewilligung zu Lasten des kantonalen Kontingents bereit erklärt und das Migrationsamt des Kantons Zürich ergänzende Abklärungen vorgenommen hatte, wurden die Gesuchsunterlagen am 7. August 2001 mit dem Antrag auf Zustimmung dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) unterbreitet. Dieses verweigerte mit Verfügung vom 12. September 2001 die Zustimmung zur Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung und wies Y an, die Schweiz bis zum 25. Oktober 2001 zu verlassen. Gegen diese Zustimmungsverweigerung legten sowohl die Klinik als auch Y Rechtsmittel ein.