Intertemporales Recht. Inkrafttreten der revidierten Verordnung vom 11. August 1999 über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen während hängigem Beschwerdeverfahren vor dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. 1. Fehlen Übergangsbestimmungen, ist das anwendbare Recht aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze festzusetzen (E. 17). 2. Vorliegend ist gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts der revidierte Art. 11 Bst. e RPAV, der während hängigem Verfahren in Kraft getreten ist, anzuwenden (E. 18 a und b).