La prescrizione viene considerata d’ufficio. Reformatio in melius (consid. 16). Der Familie X. wurde in der Schweiz Asyl erteilt. 1993 wurde Herr X. Opfer eines Tötungsdeliktes. Die Täterschaft konnte nicht ermittelt werden. Gestützt auf das Opferhilfegesetz vom 4. Oktober 1991 (OHG, SR 312.5) sprach der Regierungsrat des Kantons S. der Witwe und den beiden Kindern mit Entscheid vom 12. Januar 1996 Leistungen in der Maximalhöhe von je Fr. 100 000.- zu. Die C. als zuständiges Hilfswerk stellte daraufhin die Unterstützungszahlungen ein und forderte die seit August 1992 ausgerichteten Fürsorgeleistungen von Fr. 114 589.50 zurück.