Asyl. Rückerstattungspflicht von Fürsorgeleistungen (Art. 85 AsylG); Verjährung. Reformatio in melius (Art. 62 Abs. 1 VwVG). - Zuständigkeit zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs (E. 11). - Verjährungsfristen und verjährungsunterbrechende Prozesshandlungen. Kein Fristenstillstand während hängigem Verfahren, wenn kein Sicherheitskonto eingerichtet worden ist (E. 13-15). - Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung, dass nur ein Teilbetrag der Rückerstattungspflicht unterliege, stellt in casu keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung dar. Berücksichtigung der Verjährung von Amtes wegen. Reformatio in melius (E. 16).