anders als bei Rentnern, als diese nur während einer bestimmten, vorgängig festlegbaren Dauer in der Schweiz verweilen werden. Der voraussichtlich benötigte Lebensunterhalt lässt sich deshalb einigermassen vorausberechnen und eine rechtsgültige Garantieerklärung kann deshalb für eine festgelegte Dauer und einen festgelegten Maximalbetrag ausgestellt werden. Zudem ist bei jungen Leuten wie Schülern und Studenten die Gefahr des Entstehens einer Härtesituation nicht so gross wie bei Rentnern. Sollten sie tatsächlich fürsorgeabhängig werden, wird der Entzug der Aufenthaltsbewilligung und ihre Wegweisung in der Regel ohne weiteres möglich sein.