34 BVO eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Das BFA, dem die kantonale Fremdenpolizei die Akten in der Folge überwiesen hatte, verweigerte mit Verfügung vom 14. Januar 2000 die Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 34 BVO. Gegen die Verfügung des BFA erhob X Beschwerde beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Dieses weist die Verwaltungsbeschwerde ab. Aus den Erwägungen: (…) 7. Nach Art.