Die aus Bosnien und Herzegowina stammende X reiste am 30. Dezember 1991 in die Schweiz ein, um bei ihren hierorts lebenden Töchtern Ferien zu verbringen. Da sich die Lage in ihrem Heimatland zu jener Zeit jedoch zunehmend verschärfte, verliess sie die Schweiz in der Folge nicht mehr. Am 10. November 1997 verfügte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die individuelle vorläufigen Aufnahme von X. Bereits am 23. Oktober 1997 hatte X durch ihre damalige Rechtsvertreterin bei der Fremdenpolizei des Kantons Aargau ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme gestützt auf Art.