Namentlich die Elektro- und die Maschinenindustrie seien in hohem Masse vom Ausland abhängig. Um die sich abzeichnenden wirtschaftlichen Perspektiven in Drittweltländern nutzen zu können, sei es unabdingbar, sich mittels Beziehungen zu ortsansässigen Firmen eine Marktpräsenz aufzubauen. Es gelte als sicher, dass im Iran ein grosser Bedarf an Industriegütern jeglicher Art vorhanden sei, der durch ausländische Firmen abgedeckt würde. Dem ist ohne weiteres zuzustimmen. Nur liegt darin kein hinreichender Grund für eine Bewilligung im Sinne der bereits mehrfach zitierten Bestimmung.