Ferner kann ein Ausländer durch einen solchen Aufenthalt technisches Know-how erwerben, oder es kann damit der Service im Zusammenhang mit der Lieferung schweizerischer Produkte ins Ausland durch dort ansässiges Personal sichergestellt werden. 9. Nicht bestritten wird, dass Y (Maschineningenieur, Bachelor’s Degree des Abadan Institute of Technology) als qualifizierte Arbeitskraft im Sinne des Gesetzes gilt. Die Vorinstanz macht jedoch geltend, die erforderliche zahlenmässige Ausgewogenheit zwischen Praktikanten und übrigen Mitarbeitern sei nicht gegeben.