Gemäss den massgeblichen Weisungen ist hierzu festzuhalten, dass im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung das Verhältnis zwischen Anzahl Praktikanten und übrigen Mitarbeitern ausgewogen sein muss. Die genannte Bestimmung soll insbesondere den Erwerb von Konzernerfahrung im Hinblick auf die anschliessende Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben im Ausland erlauben. Ferner kann ein Ausländer durch einen solchen Aufenthalt technisches Know-how erwerben, oder es kann damit der Service im Zusammenhang mit der Lieferung schweizerischer Produkte ins Ausland durch dort ansässiges Personal sichergestellt werden.