12 Abs. 3 BVO). 8. Dem vorliegenden Verfahren liegt ein Gesuch um Erteilung einer befristeten «Praktikumsaufenthaltsbewilligung» zugunsten eines iranischen Staatsangehörigen zugrunde. Zweck des geplanten Aufenthaltes ist die Ausund Weiterbildung im technischen und administrativen Bereich mit dem Ziel, eine spätere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Firmen im Iran bzw. in der Schweiz aufzubauen. Der betroffene Ausländer unterliegt daher der zahlenmässigen Begrenzung der Ausländer, weshalb das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) das Gesuch dem BIGA zum Erlass einer Verfügung gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. a BVO überwies.