3 zu Fragen im Zusammenhang mit Art. 6 - 11 BVO nicht äussern. Aufgrund der von der BVO vorgesehenen Kompetenzordnung hat das vorliegende Verfahren somit ausschliesslich die Frage des Bundeskontingentes zum Gegenstand. 7. Der Bundesrat ist befugt, Massnahmen zur Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer zu treffen (Art. 25 ANAG). Von der ihm eingeräumten Befugnis hat der Bundesrat in der bereits zitierten BVO Gebrauch gemacht (vgl. BGE 118 Ib 81).