1 Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, hielt sich während einigen Monaten illegal bei ihrer in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Tocher auf und hat zeitweise das Enkelkind gehütet. Dabei wechselte sie sich mit dem Lebensgefährten ihrer Tochter und einer Drittperson ab. Gestützt auf diesen Sachverhalt verhängte das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) gegen die Beschwerdeführerin eine dreijährige Einreisesperre (nach Art. 13 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer [ANAG], SR 142.20), die unter anderem mit illegaler Erwerbstätigkeit begründet wurde.