Flüchtlinge seien; denn die Anerkennung als Flüchtling könne niemals etwas anderes als ein deklarativer Akt sein. Sie wirke deshalb auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zurück. Dementsprechend werde die Fünfjahresfrist für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung an