Fremdenpolizei. Verweigerung der Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beziehungsweise Wegweisung aus der Schweiz und Einreisesperre gegenüber professionellen Fussballspielern, welche gegen das ANAG verstossen haben (Einreise ohne Visum, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung). 1. Verweigerung der Zustimmung zur erstmaligen Aufenthaltsbewilligung durch das Bundesamt für Ausländerfragen, wenn gegen den Ausländer Nachteiliges vorliegt, namentlich wenn jener gegen fremdenpolizeiliche Bestimmungen verstossen hat (Art. 1 Abs. 3 Bst. a V über die Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden)