6 Vereinbarung vom 11. Januar 1994 zwischen den schweizerischen und srilankischen Behörden verwiesen werden (kein Zwang, in umkämpfte Gebiete des Landes zu reisen; jederzeitige Möglichkeit, sich bei allfälligen Sicherheitsproblemen an das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge [UNHCR] oder an die schweizerische Vertretung in Colombo zu wenden). Die Menschenrechtssituation hat sich seit dem Machtwechsel im August 1994 - ausser in den von militärischen Auseinandersetzungen geprägten Gebieten auf der Halbinsel Jaffna und in der Ostprovinz - tendenziell verbessert.