Die vorinstanzlichen Ausführungen leiten sich zur Hauptsache aus einer Vereinbarung der Schweiz mit Sri Lanka vom 11. Januar 1994 ab, welche einerseits die Rückführung abgewiesener Asylbewerber nach Sri Lanka in Sicherheit und Würde ermöglichen, andererseits eine Abschiebung in die umkämpften Landesteile verhindern soll. Gemäss dem fraglichen Bericht bewirkt diese Vereinbarung, dass Wegweisungen nach dem im südlichen Landesteil liegenden Colombo vollzogen werden, wo es den zurückkehrenden Tamilen in aller Regel zumutbar ist, sich eine neue Existenz aufzubauen. Des weiteren können Rückkehrer ohne festen Wohnsitz in einem Zentrum untergebracht werden, bis sie eine Unterkunft gefunden haben.