In diesem Sinne hat sich ebenfalls das Departement in einem ähnlich gelagerten Entscheid geäussert (vgl. Departementsentscheid vom 27. März 1997 in Sachen V. R.). Die vorinstanzlichen Ausführungen leiten sich zur Hauptsache aus einer Vereinbarung der Schweiz mit Sri Lanka vom 11. Januar 1994 ab, welche einerseits die Rückführung abgewiesener Asylbewerber nach Sri Lanka in Sicherheit und Würde ermöglichen, andererseits eine Abschiebung in die umkämpften Landesteile verhindern soll.