zwei unterschiedlich ausgestaltete Bewilligungsarten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen, zum andern trifft nicht zu, dass bei Tamilen mit einer humanitären Bewilligung im Bereich des Wegweisungsvollzugs generell weniger strenge Massstäbe zur Anwendung gelangen. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Aufenthaltsregelung von tamilischen Asylbewerbern, die sowohl die Möglichkeit einer vorläufigen Aufnahme als auch einer humanitären Bewilligung umfasst, ergibt sich aus dem staatspolitischen Zusammenhang mit der zwischen den schweizerischen und srilankischen Behörden getroffenen Repatriierungsvereinbarung (vgl. nicht publiziertes