Die Bereitschaftserklärung eines anderen Kantons liegt nicht vor und es wird auch nicht geltend gemacht, die betroffene Person hätte in dieser Hinsicht entsprechende Anstrengungen unternommen. Aufgrund der Aktenlage bestünden auch kaum reelle Chancen, ausserhalb des Kantons Bern zu einer Aufenthaltsbewilligung zu gelangen. Dies aus mehreren Gründen. So war X seit Jahren immer wieder arbeitslos und musste verschiedentlich von der Fürsorge unterstützt werden. Gemäss dem Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern muss er sich den Vorwurf gefallen lassen,