Einerseits kann die Rechtmässigkeit der kantonalen Wegweisung als Auslöser der Ausdehnung nicht geprüft werden. Andererseits können kantonale Behörden nicht angehalten werden, den Aufenthalt einer von ihnen weggewiesenen ausländischen Person zu dulden. Das Prüfungsprogramm im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ergibt sich aus dem erwähnten Art. 17 Abs. 2 ANAV und den vorstehenden Erwägungen. Die Aufhebung der Ausdehnungsverfügung hätte auf die vorbestandene kantonale Wegweisung keinen Einfluss. Der davon betroffene Ausländer verfügte zudem über keine Bewilligung, die ihn zur Anwesenheit in