Diese Verfügung wurde mit Beschwerdeentscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern bestätigt. Nachdem der kantonale Entscheid betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtskräftig war, verfügte das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) gegenüber X am 28. Mai 1997 die Ausdehnung der kantonalen Wegweisungsverfügung auf das ganze Gebiet der Schweiz. Gegen die Ausdehnungsverfügung erhob X Beschwerde an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (hiernach: das Departement). Dieses weist die Verwaltungsbeschwerde ab, soweit es darauf eintritt. Aus den Erwägungen: