1 Abgrenzung von Wegweisung und Ausweisung sowie zwischen Art. 14a Abs. 4 und Abs. 6 ANAG. Keine Ungleichbehandlung zwischen vorläufig Aufgenommenen und abgewiesenen Asylbewerbern mit einer humanitären Aufenthaltsbewilligung (E. 11 und 12.2). Unabhängig von der Bestätigung der Ausdehnungsverfügung ist zu prüfen, ob dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) gestützt auf Art. 14b Abs. 1 ANAG ein Antrag auf vorläufige Aufnahme des Ausländers zu unterbreiten ist (E. 12.1). Zulässigkeit und Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Sri Lanka.