1 Zusammenfassung des Sachverhalts: X trat in der Wintersaison 1995/96 im Duo mit ihrem Musikpartner in verschiedenen Restaurants der Schweiz auf. Für die Gastspiele in der Schweiz benötigte sie jeweils Kurzaufenthaltsbewilligungen. Am 27. Januar 1996 schloss das Duo mit F einen Engagementvertrag für dessen Landgasthof im Kanton Appenzell A.Rh. für die Zeit vom 19. Juli bis 4. August 1996 ab. Als das Musikerduo jedoch die Stelle an besagtem Datum antreten wollte, stellte sich heraus, dass F vergessen hatte, die erforderlichen Bewilligungen zu besorgen.