nicht veröffentlichten Urteil vom 29. Oktober 1991 i. S. M.H., in dem es um die Berufung auf einen in Ausübung von Schwarzarbeit erlittenen Unfall ging, und neuerdings unveröffentlichte Urteile des Bundesgerichts vom 9. August 1995 i. S. A.A. sowie vom 5. April 1995 i. S. E.C.). Das Bundesgericht hat dazu in seinem Urteil vom 5. April 1995 - ungeachtet der Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde - festgehalten, das Departement habe der Beschwerdeführerin die lange illegale Anwesenheit und die offensichtlich gewollt unzulängliche Mitwirkung entgegenhalten und ihr, schon aus generalpräventiven Überlegungen, das diesbezügliche Verhalten von «in