7 10.5. Eine systematische Auslegung spricht jedenfalls nicht gegen das vorläufige Auslegungsergebnis. Innerhalb des 4. Abschnitts «Wegweisung und Vollzug» des 2. Kapitels «Verfahren» steht Art. 17 AsylG unter dem Titel «Wegweisung». Abs. 1 sagt, welche weiteren Anordnungen mit der Abweisung des Asylgesuchs im Regelfall zu verbinden sind. Art. 17a AsylG konkretisiert sodann den Inhalt der Wegweisungsverfügung.