5 genommen (Votum Bundesrat Koller, Amtl. Bull. N 1990 839). Der Nationalrat als Erstrat folgte in bezug auf Art. 17 Abs. 2 und 3 AsylG dem Antrag seiner vorberatenden Kommission und stimmte dem bundesrätlichen Entwurf zu (Amtl. Bull. N 1990 838 f.). Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat in diesem Punkt ohne Beratung im Plenum an (Amtl. Bull. S 1990 362). Schliesslich vertritt Kälin die Auffassung, dass «nach dem Konzept des Gesetzes über die humanitäre Aufenthaltsbewilligung vor dem Abschluss des Asylverfahrens zu befinden ist.»