12f AsylG eine einschneidende Beschränkung der kantonalen Kompetenzen auf dem Gebiet des Fremdenpolizeirechts gebilligt. Wo die Vierjahresfrist aber erwähnt wird, ist von «Gesuchstellern» beziehungsweise von «requérants d’asile» die Rede (Voten Steffen, Ducret und Mühlemann, Amtl. Bull. N 1990 838 f.), oder aber es wird ausdrücklich auf die Dauer des Asylverfahrens bezug