4 Die französisch- und die italienischsprachige Fassung des Art. 17 Abs. 2 AsylG verwenden die Begriffe «requérant» und «richiedente». Insoweit stimmen sie mit dem deutschsprachigen Gesetzestext überein. Im Gegensatz zu diesem lassen sie im übrigen eine differenzierte Terminologie vermissen. Die Begriffe «requérant» und «richiedente» werden unabhängig davon verwendet, ob sich eine Norm nur auf das hängige Verfahren oder nur auf den Zeitraum nach Rechtskraft eines negativen Entscheides bezieht. Eine grammatische Auslegung der französisch- und der italienischsprachigen Fassung des Art.