2 parallele oder Folgeverfahren im Asyl- und Ausländerrecht zu verhindern, weil auf diese Weise - wie die Erfahrung mit der altrechtlichen Ordnung zeigte - der definitive Entscheid über die Anwesenheit des Ausländers in der Schweiz übermässig verzögert werden kann (BBl 1990 II 617, 623 ff.; Votum Bundesrat Koller, Amtl. Bull. N 1990 839). Der Asylgesuchsteller ohne völkerrechtlichen Schutz soll grundsätzlich nicht anders behandelt werden als andere Ausländer ohne Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz (BBl 1990 II 643).