gleichzeitig sollte der Gleichberechtigung von Frau und Mann Rechnung getragen werden. Sinn der neuen ANAG-Regelung ist es, den ausländischen Partner - gestützt auf seine familiären Beziehungen - gegenüber anderen Ausländern bevorzugt zu behandeln und damit binationale Ehen zu stärken. Die Tatsache der bestehenden Ehe wird insofern privilegiert, als ein Anspruch auf Aufenthalt besteht (nach Auflösung der Ehe, aus welchen Gründen auch immer, besteht der Anspruch nicht mehr, vgl. BGE 120 Ib 16 ff. E. 2.d). Schliesslich führt dieses Aufenthaltsverhältnis zu einer weiteren Privilegierung: Nach fünf Jahren hat der Ausländer Anspruch