Es übermittelt die Petition an den Bundesrat beziehungsweise die Verwaltung mit der Bitte, die Vorschläge und Anregungen der Petenten bei der Vorbereitung allfälliger Gesetzgebungsvorhaben, für welche diese Vorschläge von Belang sein könnten, in Betracht zu ziehen. Auf diese Weise wird einerseits dem Anliegen der Petenten entsprochen und andererseits der Bearbeitungsaufwand des Parlamentes und der Verwaltung minimiert. [16]2 Petitionen müssen von einer zuständigen Behörde innert angemessener Frist beantwortet werden.