All diese Gründe lassen auch im vorliegenden Zusammenhang eine «kantonale Lösung» als die einzig sinnvolle erscheinen. b. Je nach Kanton sind vom Wegfall der auslegenden Erklärung des Bundesrates Rechtsverhältnisse aus nur einem oder aber aus mehreren, zum Teil sehr verschiedenartigen Gebieten betroffen. Je zahlreicher diese Gebiete sind, desto mehr scheinen sich - nicht zuletzt aus den oben Ziff. 5 dargelegten