4 Europäischen Kommission für Menschenrechte im Entscheid über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 10148/82, Garcia gegen die Schweiz [ebenfalls betr. Besuchsrecht], VPB 49.89 [1985], S. 477, 2. Absatz). 6. Abgesehen von den in den beiden vorstehenden Ziffern angesprochenen Problemen stellt sich bei der Umsetzung des Urteils des BGer eine Reihe weiterer Fragen, von denen hier nur zwei angeschnitten seien. a. Sowenig Art. 6 § 1 EMRK die sofortige Beurteilung von Zivilrechtsstreitigkeiten durch ein Gericht verlangt (siehe oben Ziff.