Zusätzlich wird jedoch zu klären sein, ob alle und nur die seinerzeit mitgeteilten Bestimmungen betroffen sind. Dabei mag die vom Bundesamt für Justiz (BJ) erstellte Kasuistik[3] behilflich sein, welche die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich der «Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen» nachzeichnet.