Vor diesem Hintergrund bittet der Vorsteher des EJPD die Regierungen der Kantone zu prüfen, welche Folgen die Ungültigkeit der auslegenden Erklärung des Bundesrates auf die Gesetzgebung und Praxis ihres Kantons, gegebenenfalls auch der Gemeinden ihres Kantons, mit sich bringt. Bei dieser Prüfung stellen sich zunächst zwei grundsätzliche Fragen: