64 § 2 EMRK auch eine Liste der Bestimmungen übermittelt, die von der neuen auslegenden Erklärung erfasst sein sollten. Neben einigen Bestimmungen des Bundesrechts (OG und VwVG) enthält diese Liste gesamthaft ungefähr 500 Bestimmungen des kantonalen Rechts, welche die kantonalen Justizdepartemente seinerzeit auf Einladung der damaligen Vorsteherin des EJPD zusammengetragen hatten.